REHA-Industriekomponenten Produktinformationen

Allgemeine Sicherheitshinweise für SPS-, Steuerungs- und Schaltschrankkomponenten

Zusätzliche herstellerübergreifende Sicherheitsinformation für gewerbliche Betreiber und qualifiziertes Fachpersonal

Keine Anschluss-, Verdrahtungs-, Montage-, Programmier-, Prüf-, Reparatur- oder Inbetriebnahmeanleitung

Redaktioneller Stand: 27. August 2026

1. Zweck und Grenzen dieser Information

Diese Seite soll auf wiederkehrende Gefährdungen beim Umgang mit speicherprogrammierbaren Steuerungen, Steuerungskomponenten und elektrischen Betriebsmitteln in Schaltschränken hinweisen.

Abhängig von der konkreten Ausführung können hierzu insbesondere gehören:

Nicht jeder Hinweis dieser Seite trifft auf jede Komponente zu. Umgekehrt können bei einer konkreten Komponente weitere Gefahren bestehen, die hier nicht genannt werden.

Die gemeinsame Nennung verschiedener Komponenten bedeutet ausdrücklich nicht, dass diese Komponenten miteinander kompatibel, austauschbar oder für eine gemeinsame Anwendung geeignet sind.

Diese Seite berücksichtigt insbesondere nicht:

Aus dieser Seite dürfen insbesondere keine Klemmenbelegungen, Pinbelegungen, Brückungen, Leiterquerschnitte, Abisolierlängen, Sicherungswerte, Anzugsmomente, Erdungsmaßnahmen, Schutzkonzepte, Ausgangszustände, Softwareparameter, Safety-Einstellungen oder Aussagen zur Austauschbarkeit abgeleitet werden.

2. Komponenten sind nur ein Teil des Gesamtsystems

Eine SPS-, Steuerungs- oder Schaltschrankkomponente darf nicht isoliert betrachtet werden. Ihre sichere Funktion hängt von ihrer Auswahl, dem Einbau, der Verdrahtung, der Software, den angeschlossenen Geräten und dem Sicherheitskonzept der gesamten Maschine oder Anlage ab.

Viele Komponenten sind für den Einbau in einen Schaltschrank, ein Klemmengehäuse oder eine andere geeignete Umhüllung vorgesehen. Sie bieten außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Einbausituation möglicherweise keinen ausreichenden Schutz gegen Berührung, Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Einwirkung oder elektrostatische Entladung.

Ein einzelnes Bauteil kann daher trotz unbeschädigtem Gehäuse und vorhandener CE-Kennzeichnung nicht automatisch als allein verwendbares, anschlussfertiges oder für eine bestimmte Maschine geeignetes Betriebsmittel angesehen werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Betreiber eine Beurteilung der Gefährdungen unter Berücksichtigung des Arbeitsmittels, seiner Verwendung und seiner konkreten Arbeitsumgebung. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung entbindet den Betreiber nicht von dieser Gefährdungsbeurteilung.

3. Eindeutige Identifikation und maßgebliche Dokumentation

Vor dem Anschluss, Austausch oder der Bearbeitung einer Komponente muss ihre vollständige Ausführung eindeutig bestimmt werden.

Abhängig vom Produkt gehören hierzu insbesondere:

Maßgeblich sind die für die konkrete Ausführung geltenden Unterlagen, beispielsweise:

Dokumentationen ähnlich aussehender Baugruppen, anderer Leistungsklassen oder früherer Gerätegenerationen dürfen nicht ungeprüft verwendet werden.

Eine passende Gehäuseform, gleiche Baubreite oder mechanisch passende Steckverbindung ist kein Nachweis für elektrische, funktionale oder sicherheitstechnische Kompatibilität.

Kann die konkrete Ausführung nicht eindeutig bestimmt werden, muss die Klärung vor Beginn der Arbeiten durch den Hersteller, den Maschinenhersteller, einen geeigneten Fachbetrieb oder eine für das konkrete System ausreichend qualifizierte Fachperson erfolgen.

4. Arbeiten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes Fachpersonal

Errichtung, Änderung, Anschluss, Prüfung, Fehlersuche, Instandhaltung und Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur durch entsprechend qualifizierte und autorisierte Personen erfolgen.

Als Elektrofachkraft gilt nach der DGUV Vorschrift 3, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Die erforderliche Qualifikation richtet sich nicht allein nach einer Berufsbezeichnung. Die ausführende Person muss für die konkrete Tätigkeit und das konkrete System ausreichend qualifiziert sein.

Je nach Aufgabe können zusätzliche Kenntnisse erforderlich sein, beispielsweise in den Bereichen:

Diese Seite erteilt keine Berechtigung zu Arbeiten unter Spannung. Solche Arbeiten sind nur unter den dafür geltenden besonderen Voraussetzungen, mit festgelegten Arbeitsverfahren und durch speziell qualifizierte und beauftragte Personen zulässig.

5. Sämtliche Energie- und Spannungsquellen berücksichtigen

Vor Beginn von Arbeiten muss festgestellt werden, welche elektrischen und sonstigen Energiequellen auf den betroffenen Arbeitsbereich einwirken können.

In Schaltschränken können mehrere voneinander unabhängige Einspeisungen vorhanden sein. Dazu können insbesondere gehören:

Ein ausgeschalteter Hauptschalter trennt nicht zwangsläufig jede dieser Quellen.

Auch das Unterbrechen einer SPS-Versorgung bedeutet nicht automatisch, dass die Ein- und Ausgangsmodule, Relaiskontakte, Feldkreise oder benachbarte Komponenten spannungsfrei sind.

Das Erlöschen von LEDs, Displays oder Diagnoseanzeigen ist kein ausreichender Nachweis der Spannungsfreiheit.

Das Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustands muss durch die dafür verantwortlichen Fachpersonen anhand der konkreten Anlage erfolgen. Die DGUV nennt das Freischalten, das Sichern gegen Wiedereinschalten, das Feststellen der Spannungsfreiheit sowie gegebenenfalls weitere anlagenbezogene Maßnahmen als Regelfall vor Arbeiten an elektrischen Anlagen. Auch Hilfsspannungen und Fernsteuerungsmöglichkeiten müssen dabei berücksichtigt werden.

Auf dieser Seite wird keine konkrete Freischaltprozedur für eine bestimmte Anlage festgelegt.

6. Gemischte Spannungen und getrennte Potentialgruppen

Innerhalb eines Schaltschranks, eines Baugruppenträgers oder sogar einer einzelnen modularen Station können unterschiedliche Spannungen und Potentiale vorhanden sein.

Abhängig vom System können nebeneinander beispielsweise vorhanden sein:

Bei modularen I/O-Systemen können interne Leistungskontakte oder Versorgungsschienen von Baugruppe zu Baugruppe weitergeführt, unterbrochen oder durch separate Einspeisemodule neu versorgt werden. Ob und wie dies erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus der Dokumentation des konkreten Modulsystems. Offizielle Beckhoff-Unterlagen weisen beispielsweise darauf hin, dass einzelne Klemmentypen Leistungskontakte nicht oder nicht vollständig weiterführen und Einspeiseklemmen neue Versorgungsgruppen bilden können.

Daraus folgt:

Potentialzuordnung, Trennung, Weiterleitung und Belastbarkeit müssen für jede konkrete Baugruppe anhand der gültigen Dokumentation geprüft werden.

7. Arbeiten im geöffneten Schaltschrank

Das Öffnen einer Schaltschranktür oder Abdeckung stellt keine elektrische Freischaltung dar.

Bei Arbeiten im geöffneten Schaltschrank können benachbarte aktive Teile weiterhin unter Spannung stehen. Auch eine Tätigkeit an einem vermeintlich spannungsfreien Steuerstromkreis kann durch benachbarte Netzspannungs-, Last- oder Einspeisekreise gefährlich werden.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt grundsätzlich, den spannungsfreien Zustand herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen. Benachbarte aktive Teile müssen abhängig von der Arbeit ebenfalls freigeschaltet oder durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.

Bloßes „Aufpassen“ ersetzt keine erforderliche Abdeckung, Abschrankung oder andere festgelegte Schutzmaßnahme.

8. Gefahr unerwarteter Ausgangssignale und Maschinenbewegungen

SPS- und Steuerungssysteme können Ausgänge aufgrund zahlreicher Ereignisse schalten oder ihren Ausgangszustand verändern.

Dazu können abhängig vom konkreten System gehören:

Der Betriebszustand „STOP“ einer SPS stellt keine elektrische Trennung dar. Er bestätigt außerdem nicht, dass sämtliche angeschlossenen Aktoren oder fremdgesteuerten Anlagenteile einen sicheren Zustand erreicht haben.

Vor Arbeiten, Softwareänderungen, Tests oder Wiederinbetriebnahmen muss daher verhindert werden, dass gefährliche Bewegungen, Schaltvorgänge oder Prozessreaktionen auftreten können.

Dazu müssen nicht nur SPS-Ausgänge, sondern auch die Energieversorgung der angeschlossenen Aktoren, externe Steuerungen, gespeicherte mechanische Energie und weitere mögliche Befehlsquellen in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.

9. Onlinezugriffe, Schreiben, Forcen und Programmänderungen

Onlinefunktionen können den Zustand einer laufenden Steuerung unmittelbar verändern.

Besondere Gefahren können insbesondere entstehen durch:

Herstellerunterlagen warnen ausdrücklich davor, dass das Schreiben oder Forcen von Variablen zu unerwartetem Verhalten der gesteuerten Maschine und zu Personen- oder Sachschäden führen kann. Abhängig vom System können erzwungene Werte auch länger bestehen bleiben, als der Anwender erwartet.

Auch eine Onlineänderung kann das laufende Programm verändern, ohne dass die übliche Initialisierung eines vollständigen Neustarts erfolgt. Dadurch kann das Verhalten vom erwarteten Verhalten nach einem regulären Download abweichen.

Vor jeder Onlinehandlung müssen deshalb:

Diese Seite legt keine zulässige Vorgehensweise für Onlinearbeiten fest.

Ein vorhandener Onlinezugang, ein bekanntes Passwort oder die technische Möglichkeit, eine Variable zu verändern, bedeutet nicht, dass die betreffende Handlung fachlich oder organisatorisch freigegeben ist.

10. Gespeicherte Programme, remanente Daten und Speichermedien

Steuerungskomponenten können Programme, Parameter, Netzwerkdaten, Identifikationsdaten und Prozesswerte dauerhaft speichern.

Abhängig vom System können hierzu gehören:

Eine gebrauchte CPU, Speicherkarte, Festplatte oder ein Bediengerät kann daher noch eine unbekannte oder nicht zur vorhandenen Anlage passende Konfiguration enthalten.

Eine erfolgreiche Übertragung oder Wiederherstellung eines Projekts bestätigt nicht, dass:

Auch ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen stellt keinen nachgewiesen sicheren Anlagenzustand her. Nach einem Reset können notwendige Programme, Grenzwerte, Kommunikationsparameter oder Sicherheitskonfigurationen fehlen.

Unbekannte Speichermedien oder Sicherungsdateien dürfen nicht ungeprüft in eine produktive Steuerung übernommen werden.

11. Bediengeräte, Industrie-PCs und Kommunikationskomponenten

Anzeigen auf Bediengeräten, Industrie-PCs oder Diagnoseoberflächen sind nicht automatisch sicherheitsgerichtete Zustandsnachweise.

Angezeigte Werte können abhängig vom System:

Eine Anzeige wie „Aus“, „Sicher“, „STOP“, „Keine Verbindung“ oder „Störung“ ist daher für sich allein kein Nachweis, dass ein Stromkreis spannungsfrei oder eine Maschine gefahrlos ist.

Auch das Trennen einer Ethernet-, Feldbus- oder Netzwerkleitung führt nicht zwangsläufig zu einem sicheren Anlagenzustand. Je nach Parametrierung können Geräte ihren letzten Wert halten, Ersatzwerte verwenden, selbstständig weiterarbeiten oder nach Wiederkehr der Verbindung erneut Befehle ausführen.

Fernwartungszugänge, drahtlose Verbindungen, übergeordnete Leitsysteme und externe Steuerungen müssen als mögliche Befehlsquellen berücksichtigt werden.

12. Safety-Steuerungen und funktionale Sicherheit

Eine Standard-SPS, ein Standard-I/O-Modul oder ein gewöhnliches Relais ist nicht allein deshalb für eine Sicherheitsfunktion geeignet, weil es technisch ein Signal verarbeiten oder einen Ausgang abschalten kann.

Sicherheitsfunktionen dürfen nur mit hierfür geeigneten Komponenten und innerhalb eines vollständig geplanten, bewerteten und validierten Sicherheitskonzepts umgesetzt werden.

Bei Safety-Steuerungen und Safety-Komponenten können insbesondere relevant sein:

Ein vorhandenes Safety-Logo oder eine Safety-Kennzeichnung bestätigt nicht, dass die Sicherheitsfunktion in der konkreten Maschine richtig umgesetzt wurde.

Änderungen am Safety-Programm, an der Hardwarekonfiguration oder an sicherheitsrelevanten Parametern können eine erneute Prüfung, Validierung und Abnahme erforderlich machen. Siemens weist beispielsweise darauf hin, dass Änderungen einer Safety-Signatur eine erneute Validierung und Annahme des Safety-Programms erfordern können.

Auch der Austausch gegen eine vermeintlich identische Safety-Komponente darf nicht ohne Prüfung der vollständigen Ausführung und der Auswirkungen auf die Sicherheitsfunktion erfolgen.

Eine Diagnoseanzeige oder ein fehlender Fehlercode ersetzt keine Validierung.

Überbrückungen, Bypässe, Teststellungen oder vorübergehend deaktivierte Sicherheitsfunktionen müssen nach den festgelegten betrieblichen Verfahren beherrscht und vor der Freigabe nachweisbar zurückgenommen worden sein.

13. Relais, Schütze und elektronische Ausgänge

Relais, Schütze und elektronische Ausgangsmodule unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich:

Ein Relaiskontakt kann aus einem Stromkreis gespeist werden, der von der Versorgung der SPS oder des Relaismoduls unabhängig ist.

Ein ausgeschaltetes oder entferntes Steuersignal bedeutet daher nicht automatisch, dass die Kontaktseite spannungsfrei ist.

Mechanische Kontakte können abhängig von Belastung, Alter und Anwendung verschleißen, kleben oder verschweißen. Elektronische Ausgänge können abhängig von ihrer Bauart Restströme, Diagnoseimpulse oder definierte Fehlerzustände aufweisen.

Ob ein Ausgang im Fehlerfall abschaltet und ob dieser Zustand sicherheitsgerichtet überwacht wird, ergibt sich ausschließlich aus der konkreten Produkt- und Sicherheitsdokumentation.

Ausgangsmodule, Koppelrelais und Schütze dürfen nicht allein anhand der Nennspannung ausgewählt oder gegeneinander ausgetauscht werden. Die konkrete Lastart und die zulässige Schaltbeanspruchung müssen berücksichtigt werden.

14. Sicherungen und Schutzschaltgeräte

Sicherungen, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter und andere Schutzgeräte dürfen nicht ungeprüft durch Produkte mit ähnlicher Bauform oder gleichem Nennstrom ersetzt werden.

Zu berücksichtigen können unter anderem sein:

Ein Schutzgerät, das die Leitung oder eine Komponente gegen Überstrom schützt, stellt nicht automatisch eine sicherheitsgerichtete Abschaltfunktion für eine Maschine dar.

Eine ausgelöste Sicherung darf nicht ohne Klärung der Ursache ersetzt oder überbrückt werden.

Eine größere Sicherung, eine andere Charakteristik oder eine nicht vorgesehene Brücke kann vorhandene Schutzmaßnahmen unwirksam machen und Brand- oder Lichtbogengefahren erhöhen.

15. Netzteile, USV-, Batterie- und Puffermodule

Stromversorgungen können auf der Eingangs- und Ausgangsseite unterschiedliche Gefährdungen aufweisen.

Abhängig von der Ausführung sind insbesondere zu berücksichtigen:

Ein abgeschalteter Eingang bedeutet nicht zwingend, dass der Ausgang unmittelbar spannungsfrei ist. Umgekehrt kann ein Ausgang durch eine parallel verbundene oder externe Quelle weitergespeist werden.

Auf dieser Seite wird bewusst keine allgemeine Entladezeit genannt.

Die erforderliche Wartezeit und das Verfahren zum Feststellen der Spannungsfreiheit müssen der Dokumentation des konkreten Geräts entnommen werden.

Netzteile dürfen nur dann parallel, redundant oder rückspeisefähig betrieben werden, wenn dies für die konkrete Ausführung vom Hersteller vorgesehen und entsprechend projektiert ist.

Batterien und Energiespeichermodule dürfen nur durch vorgesehene und kompatible Ausführungen ersetzt werden. Beschädigte, verformte, undichte, korrodierte oder aufgeblähte Energiespeicher dürfen nicht ungeprüft verwendet werden.

16. Montage, Einbaulage, Kühlung und Schaltschrankklima

Zulässige Einbaulage, Mindestabstände, Kühlung und Umgebungsbedingungen sind produktabhängig.

Bei der Planung und Prüfung können insbesondere relevant sein:

Herstellerunterlagen weisen darauf hin, dass abweichende Einbaulagen, unzureichende Abstände, behinderte Konvektion oder benachbarte Wärmequellen zu erhöhten Temperaturen und Einschränkungen führen können.

Aus dem fehlerfreien Betrieb während eines kurzen Tests darf nicht geschlossen werden, dass die thermische Auslegung für den Dauerbetrieb ausreichend ist.

Lüftungsöffnungen dürfen nicht verdeckt werden. Verschmutzte oder ausgefallene Lüfter, Filter und Wärmetauscher können die zulässigen Betriebsbedingungen verändern.

Komponenten, die für den Einbau in einen Schaltschrank oder Klemmenkasten vorgesehen sind, dürfen nicht ohne die dafür erforderliche Umhüllung betrieben werden. Beckhoff weist beispielsweise bei modularen Klemmen ausdrücklich auf den vorgesehenen Einbau in einen Schaltschrank oder Klemmenkasten hin.

17. Verdrahtung, Klemmen und Leiteranschlüsse

Anschlussart, Leiterquerschnitt, Abisolierlänge, Aderendbehandlung und zulässiges Anzugsmoment sind von der konkreten Klemme und Komponente abhängig.

Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Werte eines ähnlichen Moduls oder einer baugleichen wirkenden Klemme übertragbar sind.

Vor dem Anschluss müssen insbesondere geklärt sein:

Hersteller weisen darauf hin, dass zulässiger Leiterquerschnitt und Abisolierlänge vom konkreten Gehäuse- und Klemmtyp abhängen.

Beschädigte, verformte, korrodierte oder überhitzte Anschlussstellen dürfen nicht ungeprüft wiederverwendet werden.

Leitungsfarben, vorhandene Beschriftungen oder frühere Verdrahtungen sind kein alleiniger Nachweis für die tatsächliche Funktion oder Spannung eines Leiters.

Vor dem Lösen einer Leitung muss eindeutig geklärt sein, welche Funktion, Spannung und mögliche Fremdeinspeisung an dieser Leitung vorhanden ist.

18. Schutzleiter, Funktionserde und Tragschiene

Schutzleiter, Funktionserde, Schirmanschlüsse und Bezugspotentiale haben unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht ungeprüft gleichgesetzt werden.

Abhängig vom System kann die metallische Tragschiene für die mechanische Befestigung, den Potentialausgleich, die Funktionserdung, die Schirmanbindung oder weitere systembezogene Funktionen verwendet werden.

Ob und wie die Tragschiene geerdet oder leitend mit der Montageplatte verbunden werden muss, ergibt sich aus der Dokumentation des konkreten Systems.

Eine Tragschiene darf nicht allein aufgrund ihrer metallischen Ausführung als ausreichender Schutzleiter oder Potentialausgleich angesehen werden.

Ein mit einem Erdungssymbol gekennzeichneter Leistungskontakt darf nicht für andere Potentiale verwendet werden. Herstellerunterlagen weisen bei modularen Klemmsystemen ausdrücklich auf die vorgesehene Erdung der Tragschiene und die festgelegte Verwendung entsprechender Erdungskontakte hin.

Schirmanschlüsse und Funktionserde ersetzen keinen erforderlichen Schutzleiter, sofern der Hersteller und das Schutzkonzept dies nicht ausdrücklich vorsehen.

19. Elektrostatische Entladung

Viele SPS-, I/O-, Kommunikations- und Elektronikkomponenten enthalten elektrostatisch gefährdete Bauteile.

Elektrostatische Entladung kann eine Komponente sofort beschädigen oder ihre Funktion beeinträchtigen, ohne dass äußerlich ein Schaden erkennbar sein muss.

Bei Transport, Lagerung, Auspacken und Handhabung müssen deshalb die herstellerseitigen ESD-Vorgaben eingehalten werden.

Dazu können abhängig von Produkt und Arbeitsumgebung insbesondere gehören:

Beckhoff weist beispielsweise darauf hin, dass unsachgemäße elektrostatische Entladung Baugruppen zerstören kann und Kontakte nicht direkt berührt werden sollen.

Eine lediglich optische Kontrolle kann einen durch elektrostatische Entladung verursachten Schaden nicht sicher ausschließen.

20. EMV, Abschirmung und Signalführung

Fehlerhafte Erdung, Abschirmung oder Leitungsführung kann zu Störungen, Fehlmessungen, Kommunikationsausfällen oder unerwarteten Steuerungsreaktionen führen.

Die erforderlichen Maßnahmen hängen unter anderem ab von:

Es gibt keine hersteller- und anlagenübergreifend richtige Vorgabe, jeden Schirm grundsätzlich nur einseitig oder grundsätzlich beidseitig anzuschließen.

Schirmanbindung, Funktionserde, Potentialausgleich, Leitungstrennung und Filtermaßnahmen müssen anhand der konkreten Hersteller- und Anlagendokumentation festgelegt werden.

Eine funktionierende Kommunikation oder ein plausibel angezeigter Messwert bestätigt nicht, dass die elektromagnetische Verträglichkeit für alle Betriebszustände ausreichend ist.

EMV-Maßnahmen ersetzen keine Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

21. Messungen, Isolations- und Hochspannungsprüfungen

Messungen und Prüfungen an Steuerungs- und Schaltschrankkomponenten müssen mit dafür geeigneten Verfahren und Messmitteln durchgeführt werden.

Vor einer Messung muss insbesondere geklärt sein:

Isolations-, Spannungs- und Hochspannungsprüfungen können elektronische Baugruppen beschädigen, wenn sie ohne Beachtung der Herstelleranweisungen durchgeführt werden.

Elektronische Komponenten dürfen nicht ungeprüft gemeinsam mit angeschlossenen Leitungen, Verbrauchern oder Schaltschrankstromkreisen einer Isolationsprüfung unterzogen werden.

Herstellerunterlagen weisen beispielsweise darauf hin, dass kapazitive Kopplungen zu fehlerhaften Prüfergebnissen oder Schäden an Klemmen führen können und bestimmte Versorgungs- beziehungsweise Erdungsverbindungen vor einer Isolationsprüfung getrennt werden müssen.

Diese Seite legt bewusst keine Prüfspannung, keinen Grenzwert und kein Messverfahren fest.

Messungen an unter Spannung stehenden Teilen sind keine gewöhnliche spannungsfreie Arbeit und dürfen nur unter den hierfür geltenden Voraussetzungen durchgeführt werden.

22. Gebrauchte, instandgesetzte oder lange gelagerte Komponenten

Bei gebrauchten, instandgesetzten, veränderten oder lange gelagerten Komponenten können zusätzliche Risiken bestehen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

Eine Komponente darf nicht allein deshalb als sicher oder kompatibel angesehen werden, weil sie sich einschalten lässt, Status-LEDs leuchten oder eine Steuerungssoftware eine Verbindung aufbauen kann.

Ein unbekanntes Gerät darf nicht lediglich zu Testzwecken an eine produktive Maschine angeschlossen werden, wenn Zuordnung, Parametrierung, Ausgangsverhalten oder Sicherheitskonfiguration nicht geklärt sind.

Soweit in einem Angebot lediglich eine Sichtprüfung angegeben ist, stellt diese keine:

dar.

Der im konkreten Angebot oder Vertrag angegebene Zustand und Prüfumfang bleibt maßgeblich.

23. Austausch und Änderung bestehender Steuerungssysteme

Vor dem Austausch einer Komponente muss geprüft werden, ob das vorgesehene Ersatzteil in jeder relevanten Hinsicht zur bestehenden Anlage passt.

Dabei können insbesondere relevant sein:

Eine neuere Gerätegeneration oder ein vom Hersteller genanntes Nachfolgeprodukt ist nicht zwangsläufig ohne Anpassung austauschbar.

Auch ein Gerät mit derselben Grundbezeichnung kann sich durch Revisions-, Firmware-, Options- oder Safety-Stand von der vorhandenen Ausführung unterscheiden.

Nach Austausch oder Änderung muss durch die verantwortliche Fachperson beurteilt werden, welche erneute Prüfung, Validierung, Dokumentation oder Abnahme erforderlich ist.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss bei Änderungen an Arbeitsmitteln beurteilt werden, ob eine prüfpflichtige Änderung vorliegt. Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung und der Herstellerunterlagen sicher durchgeführt werden.

Das Laden eines vorhandenen Softwareprojekts oder das Kopieren einer Speicherkarte bestätigt nicht, dass der Austausch fachgerecht und die Anlage wieder sicher ist.

24. Prüfung vor Freigabe und Wiederinbetriebnahme

Vor der ersten Verwendung, nach einem Austausch, nach einer Reparatur und nach sicherheitsrelevanten Änderungen müssen Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen durch die hierfür qualifizierten und beauftragten Personen festgelegt werden.

Abhängig von der konkreten Anlage können unter anderem zu beurteilen sein:

Diese Aufzählung ist ausdrücklich nicht vollständig und keine universelle Inbetriebnahme-Checkliste.

Das Abarbeiten einzelner Punkte bestätigt für sich allein weder die Sicherheit noch die vollständige Betriebsbereitschaft einer konkreten Anlage.

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter anderem vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme. Die Prüfungen müssen durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen.

Eine Anlage darf erst freigegeben werden, wenn die verantwortlichen Personen die für die konkrete Anwendung erforderlichen Prüfungen abgeschlossen, bewertet und dokumentiert haben.

25. Arbeiten sofort unterbrechen, wenn Unklarheiten bestehen

Keine weiteren Anschluss-, Austausch-, Programmier-, Prüf- oder Inbetriebnahmearbeiten durchführen, wenn insbesondere einer der folgenden Punkte vorliegt:

In diesen Fällen muss die Komponente beziehungsweise Anlage gegen weitere Verwendung gesichert werden.

Die weitere Vorgehensweise ist durch den Hersteller, den Maschinenhersteller, einen geeigneten Fachbetrieb oder eine für das konkrete System ausreichend qualifizierte Fachperson zu klären.

26. Bedeutung dieser Seite für Angebote von REHA-Industriekomponenten

Diese Informationsseite ergänzt allgemeine Produktsicherheitsangaben. Sie ist keine Herstellerdokumentation und kein Bestandteil einer anlagenbezogenen Planung, Programmierung oder Sicherheitsbewertung.

Durch die Bereitstellung dieser Seite übernimmt REHA-Industriekomponenten e.K. insbesondere keine:

Eine Auskunft zur Identifikation, Verfügbarkeit oder zum Verkaufszustand einer Komponente ersetzt keine technische Planung, keine Kompatibilitätsprüfung und keine sicherheitsbezogene Freigabe.

Für Lieferumfang, Zustand, Prüfstatus und gegebenenfalls ausdrücklich zugesagte Funktionen gelten ausschließlich die Angaben im konkreten Angebot, im Vertrag und in den einbezogenen Geschäftsbedingungen.

Die Seite verändert oder beschränkt keine ausdrücklich im konkreten Vertrag übernommenen Verpflichtungen.

Gesetzlich zwingende Rechte, Pflichten und Haftungsregelungen bleiben unberührt.

27. Offizielle Grundlagen und weiterführende Informationen

Diese Seite fasst wiederkehrende allgemeine Sicherheitsgrundsätze zusammen. Für jede konkrete Arbeit bleiben die produkt-, maschinen- und anlagenspezifischen Herstellerunterlagen maßgeblich.

Arbeitsschutz und elektrische Sicherheit in Deutschland

Beispiele offizieller Herstellerinformationen

Die folgenden Herstellerinformationen zeigen beispielhaft, dass Potentialgruppen, Einbau, Verdrahtung, ESD-Schutz, Onlinefunktionen und Safety-Konfigurationen produkt- und systemabhängig sind:

Konkrete Angaben aus einer Herstellerunterlage dürfen nicht ungeprüft auf Produkte anderer Hersteller, anderer Baureihen oder anderer Ausführungen übertragen werden.

28. Aktualität und Prüfung der Unterlagen

Hersteller können Dokumentationen, Hardwarestände, Firmwarestände, Softwareversionen, Produktfreigaben, Sicherheitskennwerte und zulässige Komponentenkombinationen ändern oder ergänzen.

Vor jeder Arbeit ist deshalb zu prüfen, ob für die vollständige Komponente und die konkrete Maschinenkonfiguration neuere oder zusätzliche Herstellerinformationen vorliegen.

Das Datum dieser Seite bestätigt ausschließlich den redaktionellen Bearbeitungsstand dieser allgemeinen Übersicht. Es bestätigt nicht die Aktualität einer gerätespezifischen Herstellerdokumentation und stellt keine Prüfung einer konkreten Steuerung oder Anlage dar.

Maßgeblich bleiben immer die vollständige Komponenten- und Systemidentifikation, die für jede konkrete Ausführung gültigen Herstellerunterlagen, die Schaltpläne und Softwarestände der Maschine, die anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung sowie die am Einsatzort geltenden Vorschriften.